Bundesnetzagentur - EEG-Förderung
und -Fördersätze

Fördersätze für
Solaranlagen

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die für Solaranlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geltenden Fördersätze (EEG-Fördersätze) und den Mieterstromzuschlag. Der EEG-Fördersatz bemisst sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme sowie der installierten Leistung der jeweiligen Solaranlage.

Einspeisevergütung für Solaranlagen bis 100 kW

Die EEG-Förderung der Einspeisevergütung kann für Solaranlagen mit einer installierten Leistung bis 100 kW in Anspruch genommen werden. Für Solaranlagen in der Teileinspeisung (Überschusseinspeisung) gelten die regulären Fördersätze. Für Solaranlagen in der Volleinspeisung gelten erhöhte Fördersätze.

Fördersätze – Einspeisevergütung

Bei Inbetriebnahme ab 1. August 2024 bis 31. Januar 2025
(§ 21 Abs. 1, § 53 Abs. 1 EEG)

Art der Anlage
Installierte Leistung (kW) bis
Teileinspeisung (ct/kWh)
Volleinspeisung (ct/kWh)
Gebäu­de oder Lärm­schutz­wände
(§ 48 Abs. 2, 2a EEG 2023)
10
40
100
8,03
6,95
5,68
12,73
10,68
10,68
Sonstige Anlagen
(§ 48 Abs. 1 EEG 2023)
100
6,46
6,46

Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen garantiert die gesetzliche Förderung für 20 Jahre.

Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen wird im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Betreiber von Solarstromanlagen können auch weiterhin für 20 Jahre mit einer festen, gesetzlich garantierten Einspeisevergütung kalkulieren. Der Förderzeitraum beginnt dabei im Folgejahr der Inbetriebnahme. Zusätzlich erhält der Betreiber anteilig die Förderung ab dem Monat, in dem die Anlage ans Netz geht.

Bitte beachten Sie: Die Angaben basieren auf der EEG-Novelle wie vom Bundestag am 28.06.2012 verabschiedet wurde.


Weitere Förderprogramme machen die Investition in Photovoltaik noch attraktiver.

Rund um das Thema Photovoltaik stehen neben der staatlichen Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz weitere interessante Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Auch EU, Bund, Länder, Kommunen und Energieversorger unterstützen den Ausbau umweltfreundlicher Energietechniken. Es gibt verschiedene Programme der KfW, untergliedert in Einzel- oder Komplettmaßnahmen, Neu- oder Altbau. Auch das BAFA, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, leisten Zuschüsse. Angaben hierzu finden sich auf den Webseiten oder der Gemeinde am Wohnort. Energieversorger (z.B. Gas) lancieren ebenfalls immer wieder Förderaktionen für neue, mit Solarenergie kombinierte Anlagen.

www.bafa.de
www.kfw.de


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